Dr. Nicole Munk: Jetzt reichts!
Aktionäre, Ihr Geld ist nicht weg. Es ist nur in der falschen Tasche
Holen wir Ihr Geld zurück!
Sammelklage gegen die Betrüger am Aktienmarkt. Das Prüfinstitut Bad Nauheim hat den Kampf angesagt:
Insiderhandel, falsche Ad-hoc Meldungen, vorgetäuschte Überzeichnungen und andere faule Tricks - Interview mit Nicole Munk, Repräsentantin des Prüfinstitut Bad Nauheim -
Das Prüfinstitut Bad Nauheim Fachbüro Frankfurt/M. hat jetzt auch den Betrügern auf dem Aktienmarkt den Kampf angesagt die Bad Nauheimer Stadtzeitung berichtete in der letzten Ausgabe (Was hat Bad Nauheim mit der Bundeskreditaufsicht zu tun Finanzjongleure, Finanzschwindler und geschädigte Kleinaktionäre, Ausgabe 547, S. 2).
Stadtzeitung: Frau Munk, Warum haben Sie schon bei Ihrer Wahl zur Stadtverordneten im Februar 2001 gewarnt: Vorsicht Telekom, Heyde, Commerzbank-Aktien im Absturz. Diese Aktien sind keine Rentengarantie.
Nicole Munk: Für mich war nicht nachvollziehbar, daß die Telekom-Aktie mehrfach überzeichnet sein sollte. Der Kurs der T-Aktie wurde durch vorgespiegelte Knappheit (angebliche Überzeichnung) künstlich nach oben gedrückt. Bei der Commerzbank AG waren der Kostenrahmen, das Anlagevermögen und die Rückstellungen nicht nachvollziehbar. Bei der Heyde-Aktie: Künstlich erzeugtes euphorisches Börsengeschrei der verantwortlichen Politiker, Hauptaktionäre und Banken. Die Aktionäre wurden buchstäblich manipuliert.
Zusammengefaßt: Wenn Mutter 500 Mark in der Haushaltskasse hatte, konnten wir Kinder noch so laut schreien: Es wurden keine 5000 Mark daraus.
Als Stadtverordnete bin ich angetreten, bürgernah zu handeln. Ich wollte nicht zusehen, wie den Bürgern auf eine unverschämte und verlogene Art das Geld aus den Taschen gezogen wurde. Trotzdem blieben über 100 Millionen Mark auf der Strecke. Manchmal habe ich vor Wut gekocht. Denn es waren oft die Spargroschen der gesamten Familie.
Stadtzeitung: Frau Munk, wir berichteten auch über die Fachkompetenz des Prüfinstitutes Bad Nauheim bei der wirtschaftlichen Beratung geschädigter Immobilienanleger. Seit Jahren setzen Sie sich für diese geschädigten Immobiliensparer ein, die mit den Banken Aufhebungsvereinbarungen zu verhandeln haben.
Nicole Munk: Das ist richtig. Auch dort ist der Bürger der Angeschmierte.
Wir zwingen die Banken nachzugeben Die Verursacher zeigen Angstgefühl
Stadtzeitung: Wie reagieren die Banken auf die Geltendmachung von Rückabwicklungsansprüchen? Sind die Banken überhaupt bereit, sich mit den betrogenen Immobilienkäufern zu einigen und in der Sache nachzugeben?
Nicole Munk: In der Mehrzahl der Fälle sind die Banken unter unserem Verhandlungsdruck und der neuen höchstrichterlichen Rechtsprechung gezwungen, sich mit uns an einen Tisch zu setzen.
Stadtzeitung: Zu welchen Vereinbarungen sind die Banken denn bereit?
Nicole Munk: Das Prüfinstitut setzt laufend mit ihren Fachanwälten Zwischenvergleiche und Schuldenerlasse durch.
Schuldenerlasse mit den Banken sind jetzt erreichbar
Derartige Regelungen sind aber erst nach langwierigen Verhandlungen zu erreichen. Denn dann wird darum gerungen, wie der Schaden zwischen der Bank und dem Käufer zu verteilen ist. Dann geht es ums Geld. Das Prüfinstitut Bad Nauheim ist in diesen Verhandlungen für die wirtschaftliche Seite zuständig: Es muß der maßlos überteuerte Kaufpreis, die Unterdeckung in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nachgewiesen werden. Die Weiterverkaufschancen sind zu ermitteln. Auf dieser Grundlage kommt dann den Rechtsargumenten die entscheidende Bedeutung zu. Partner des Prüfinstituts Bad Nauheim ist eine Frankfurter Anwaltskanzlei. Hier handelt es sich um Spezialisten. Vor wenigen Tagen konnte auf diese Weise wieder eine außergerichtliche Regelung mit einer Großbank getroffen werden. Das Ergebnis: 85 % Schuldenerlaß. Wir ziehen derartige Lösungen langwierigen Klageverfahren durch mehrere Gerichtsinstanzen vor. Die Mehrzahl der Klienten entscheidet sich für die außergerichtlichen Lösungen und in der Mehrzahl der Fälle erreichen wir dies auch.
Auch Kleinaktionäre erhalten mehr und mehr Ihr Recht
Stadtzeitung: Und die geschädigten Kleinaktionäre? Wer kann den betrogenen Aktiensparern helfen?
Nicole Munk: Politiker, Banken, Aufsichtsräte, Vorstände, die Großmacht des Geldes, haben ihre Geldspeicher noch voller gemacht. Das bedeutet: Nur wer über die besten Fachjuristen verfügt, eine unnachgiebige Härte in der Sache mitbringt, persönlich unabhängig und trotzdem verhandlungsbereit ist, kann für die Aktionäre etwas erreichen. Das Prüfinstitut hat keine Berührungsängste, mit den Verantwortlichen in den Clinch zu gehen. Es ist meistens ein "Kampf bis aufs Messer", notfalls unter Einbeziehung der Staatsanwaltschaft, des Bundesamtes für den Wertpapierhandel und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Denn die Verursacher sind Spieler und handeln wir Kamikaze-Flieger. Hier ist eine Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden und eine Vernetzung auf der betriebswirtschaftlichen und der juristischen Ebene notwendig. Die Fragestellungen sind dabei von der Struktur sogar mit den Immobilienfällen ähnlich. Allerdings gibt es auf diesem Rechtsgebiet noch nicht so viele höchstrichterliche Entscheidungen wie zum Immobilienrecht. Das Prüfinstitut Bad Nauheim wird mit Sammelklagen von den Instanzentscheidungen der Landgerichte bis zum Europäischen Gerichtshof zusammen mit Anwaltsspezialisten auf diesem Gebiet ein neues Anlegerschutzrecht durchsetzen und für jeden betrogenen Aktiensparer die beste Möglichkeit im konkreten Fall erstreiten. Die ersten aktionärsfreundlichen Gerichtsentscheidungen liegen bereits vor.
Stadtzeitung: Inzwischen haben es die meisten Kleinaktionäre begriffen: Der Aktienhandel ist nicht nur eine gefährliche Geschäftssparte für Börsenprofis und keine Gelddruckmaschine für Anleger, die ihre Anlagetips aus den Fernsehnachrichten oder aus der Zeitung beziehen, sondern auf dem Börsenparkett tummeln sich Emissionsbetrüger. Die Börse als eine Drehscheibe für ein ständiges Täuschen und Tarnen.
Nicole Munk: Das ist richtig. Die Aktionäre wurden schamlos hereingelegt Nach einigen Jahren einer künstlich geschaffenen "Goldgräbereuphorie" ist jetzt echte "Katerstimmung" angesagt: Viele Aktionäre haben ihr gesamtes Vermögen in der Hoffnung auf exponentiell steigende Aktienkurse investiert und stehen jetzt vor einem Scherbenhaufen . Sie müssen erkennen, dass sie Opfer falscher Informationen, trickreicher Kursmanipulationen und gefälschter Emissionsunterlagen geworden sind. Hochglanzprospekte mit unwahren Emissionsangaben, positive Ad-hoc Meldungen, flankiert durch entsprechendes werbewirksames Auftreten der Emittenten, angebliche Überzeichnungen der neuen Aktie um ein Zigfaches, das alles ließ viele in Börsengeschäften unerfahrene Bürger auf "den Zug" aufspringen, um nur nicht die angeblich einmalige Gelegenheit zu verpassen, das in vielen Jahren Ersparte schnell zu vermehren.
Stadtzeitung: Die besondere Fallgruppe arglistiger Täuschung ist das Publizieren sog. falscher ad hoc Meldungen bzw. das Unterlassen derartiger Meldungen. Heyde AG, EM.TV und Infomatec AG sind nur populäre Beispiele, wo Unternehmensdaten, Gewinne, insbesondere aber Gewinnaussichten nicht zutreffend bekannt gemacht wurden. Meistens wurden erhebliche Auftragsvolumina in sog. Ad-hoc-Meldungen kundgetan, obwohl diese Aufträge gar nicht existierten. Wenn ein Aktionär diesen Meldungen vertraute und jetzt Schaden erlitten hat, welche Ansprüche kann er dann geltend machen?
Nicole Munk: Den betrogenen Aktionären stehen gegen die Handelnden Haftungsansprüche aus der Verletzung von vorvertraglichen und vertraglichen Pflichten sowie aus Deliktsrecht zu. Die juristische Begründung ist dabei meistens nicht das entscheidende Problem. Schwierig ist vielmehr, das Netzwerk der Personen und das Geflecht der ineinandergreifenden Täuschungsmechanismen sichtbar zu machen. Das ist die Aufgabe des Prüfinstitutes. Sind die Tatsachen recherchiert, haben die Gerichte das Wort:
So hat z.B. das Landgericht Augsburg in seinem Anfang dieses Jahres erlassenen Urteil - 3 O 495/00 die Schadensersatzhaftung von Vorständen einer Aktiengesellschaft gegenüber den angeworbenen Aktionären bejaht und die Vorstände wegen erdichteter falscher Erfolgsmeldungen persönlich zum Schadensersatz verurteilt. In diesem Fall hatten die Vorstände falschen Angaben über angebliche Großaufträge des Unternehmens mit Bedacht verbreitet, um Kurspflege zu betreiben. Ein Aktionär, der DM 100.000,-- in diese Aktie investiert hatte, verklagte nach dem unweigerlichen Kurssturz die Vorstände persönlich und erhielt recht. Das Landgericht Augsburg verurteilte die Vorstände wegen Kursbetruges.
Das Prüfinstitut wird geschädigte Aktionäre zu Klagegemeinschaften organisieren. Denn der unverhohlenen Schadenfreude der Finanzjongleure muß Einhalt geboten werden. Wenn diese Finanzschwindler über die geschädigten Aktionären denken: Eurer Geld ist gar nicht weg. Es ist jetzt nur in unserer Tasche, dann wird das Prüfinstitut mit den geschädigten Aktionären eine Plattform für Sammelklagen schaffen und zeigen: Genau dort werden wir unser Geld wiederholen.
Stadtzeitung: Wir danken für das Gespräch.
Stadtzeitung Bad Nauheim Nr. 548 vom 17.05.2002
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